Hallo, ich bin IFSO!
Ich bin Ihr treuer Begleiter und trage Sorge dafür, dass alle IFS Leistungen rasch, einfach und in Ihrem Sinne durchgeführt werden.
Was bedeutet das für Sie?
Kurzum – ich mache es einfach für Sie!
Mit den IFS Sorglos-Paketen.
Um uns zu beschreiben
könnten wir Ihnen eine Menge toller Zahlen nennen.
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Was aber für Sie wirklich zählt
sind die Werte, auf die wir in unserer Leistungserbringung achten.
Servicequalität auf die Sie rasch und einfach zugreifen können, und die Ihnen maximale Flexibilität gibt.
Menschen, die Ihnen und Ihren Hausbewohnern durch Erfahrung und Know-how Sicherheit bieten.
Eine objektive Bewertung und digitalisierte Dokumentation aller relevanter Risikofaktoren und etwaiger Haftungen.
FAQ | Häufig gestellte Fragen zu unseren Leistungen
Fragen zum Aufzugsmanagement
Warum bzw. für was benötige ich die Telefonleitung?
Die Telefonleitung ist gesetzlich vorgeschrieben, da sie die Notrufkommunikation aufrechterhält, um im Ernstfall einen Notruf absetzen zu können. Bei neueren Notrufsystemen erfolgt die Übertragung des abgesetzten Notrufes aus der Kabine in die Notrufzentrale mittels eines GSM-Moduls (SIM-Karte).
Kann ich eine herkömmliche SIM-Karte in das GSM-Modul einsetzen?
Nein. Es kommen hier spezielle SIM-Karten zum Einsatz, die sich – unabhängig vom Provider – bei Verbindungsproblemen ins nächststärkste Netz einwählen, um die Übertragung sicherzustellen.
Wer übernimmt die Kündigung der laufenden Verträge?
Alle Kündigungen, ausgenommen des bestehenden Telefonanbieters, werden von IFS vorgenommen. Auf Wunsch kann der Kunde selbst kündigen. So kann ein reibungsloser Übergang in der Betreuung gewährleistet werden.
Was passiert bei einer unterjährigen Vertragsübernahme durch IFS mit bereits bezahlten Rechnungen?
Der Kunde erhält eine aliquote Gutschrift vom bisherigen Vertragspartner. Auch diese Kommunikation übernimmt IFS für den Kunden.
Wie kann ich meine wöchentlichen Betriebskontrollen reduzieren?
Indem ein Aufzugswärtermodul, kurz AWM, verbaut wird. Dies reduziert das Intervall von wöchentlich auf quartalsweise und spart bei den laufenden Kosten.
Kann ich in jeden Aufzug ein Aufzugswärtermodul verbauen?
Nein. Insbesondere die Beschaffenheit des Aufzugsschachts ist hier ausschlaggebend. Ihr IFS Ansprechpartner berät Sie hier eingehend.
Fragen zur Objektsicherheit | B1300
Wozu brauche ich die B1300?
Die B1300 ist wichtig, um die Sicherheit in einem Gebäude zu gewährleisten, rechtliche und versicherungstechnische Risiken zu minimieren und den Wert des Gebäudes zu erhalten.
Werden Privaträumlichkeiten begangen bzw. geprüft?
Nein, es werden nur Allgemeinbereiche begangen.
Ist die B1300 Überprüfung eine gesetzliche Vorgabe?
Grundsätzlich nicht, aber sie bietet eine standardisierte Vorgehensweise, um der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen, rechtlich abzusichern und auch diverser Versicherungsanforderungen nachzukommen.
Was ist die Rechtsfolge einer Nichtbegehung?
Das Unterlassen der Überprüfung kann erhebliche finanzielle und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Im Schadensfall kann das Fehlen der Überprüfung zu Haftungsansprüchen führen, die sonst möglicherweise vermieden werden könnten.
Wie lange dauert eine Begehung?
Dies hängt von der Größe und Komplexität des Objekts ab. Grundsätzlich dauert sie bei einem durchschnittlichen Zinshaus ungefähr 3-4h.
Kann ich als Eigentümer bei der Begehung anwesend sein?
Ja, selbstverständlich.
Muss die Überprüfung jährlich stattfinden?
Die Norm sieht eine jährliche Begehung vor.
Muss das Dach ebenfalls mitüberprüft werden?
Die ÖNORM sieht vor, dass das gesamte Objekt – also auch mit Dach – überprüft werden muss. Bei einer Beauftragung über IFS kann sogar eine Dachreinigung mit beauftragt werden.
Fragen zum Energieausweis
Wie lange dauert die Erstellung inkl. Übermittlung eines Energieausweises?
Je nach Auftragslage kann mit der Übermittlung des fertigen Ausweises innerhalb von 2 Wochen gerechnet werden.
Gibt es bei IFS eine Anfahrtspauschale oder Wegzeiten?
Nein, der m²-Preis ist ein österreichweiter Pauschalpreis, bei dem sämtliche Wegzeiten inkludiert sind.
Ist eine Begehung tatsächlich notwendig?
Ja, diese ist sogar gesetzlich vorgeschrieben und wird für das detaillierte Verfahren benötigt.
Warum arbeitet die IFS mit dem detaillierten Verfahren?
Beim detaillierten Verfahren werden alle relevanten Daten des Gebäudes erfasst. Relevante Daten bedeuten unter anderem: die Abmessungen des Gebäudes, die Wärmedämmung und Baustoffeigenschaften, Heiz- und Kühlsysteme, Lüftung, die Warmwasserbereitung, Nutzungsgewohnheiten und klimatische Bedingungen.
Und diese Datenerfassung erfolgt durch tatsächliche Begehung und Fotodokumentation des Objektes. Pläne des Objektes werden nachgezeichnet und die gesammelten Daten werden anschließend in einer Energiebilanz ausgewertet, um den konkreten Energiebedarf des Gebäudes zu ermitteln.
Die Berechnung der Energieausweise basiert bei der IFS auf tatsächlichen Informationen anhand des gültigen EAVG, der OIB-Richtlinie 6 und gültiger Normen und keinen Schätzwerten.
Fragen zum Bauwerksbuch
Für welche Objekte muss verpflichtend ein Bauwerksbuch erstellt werden?
Diese Pflicht gilt für Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden in Wien, die vor dem 01.01.1919 errichtet wurden. Hier muss bis zum Ablauf des Jahres 2027 ein Bauwerksbuch erstellt und registriert werden.
Für alle anderen Objekte in Wien, die zwischen 01.01.1919 und 01.01.1945 errichtet wurden, sind die Eigentümerinnen und Eigentümer verpflichtet, bis zum Ablauf des Jahres 2030 ein Bauwerksbuch zu erstellen und zu registrieren.
Keine Erstellungspflicht liegt für Gebäude vor, die nach 01.01.1945 errichtet wurden.
Ist eine Begehung des Objektes unbedingt erforderlich?
Die Wiener Bauordnung sieht eine Erstbegehung beim Erstellen des Bauwerksbuches für Bestandsobjekte vor. Eine derartige Bestätigung muss auch online hochgeladen werden.
Wir empfehlen eine gleichzeitige Beauftragung der Objektsicherheitsüberprüfung nach der ÖNORM B1300, um durch die bestehenden Synergien Kosten zu sparen.
Müssen vom Hausverwalter Pläne zur Verfügung gestellt werden?
Nein, mit der entsprechenden Vollmacht wird von der IFS der gesamte Bauakt bei der Behörde ausgehoben und gescannt.
Wie haben ich Zugriff auf mein fertiges digitales Bauwerksbuch?
Alle Unterlagen der Bauakte und der Begehung werden durch IFS-Teams zusammengetragen, geordnet und leicht zugänglich auf dem IFS Portal für den Kunden zur Verfügung gestellt. Um das digitale Bauwerksbuch abzurufen braucht es auch keine gesonderte Software.
Benötigt man hier als Verwalter oder Eigentümer eine extra Software. Wenn ja, welche?
Nein, beim IFS Bauwerksbuch wird keine gesonderte Software bzw. kein gesondertes Programm benötigt, um das digitale Bauwerksbuch einzusehen.
Wie wird das Bauwerksbuch in den Folgejahren aktuell gehalten?
Bei Übermittlung der Unterlagen zu den neu durchgeführten Arbeiten werden diese auf Stundenpreisbasis von der IFS in das Bauwerksbuch eingearbeitet, so dass stets ein aktuelles Bauwerksbuch zur Verfügung steht.