Die größten Irrtümer bei Energieausweisen
Irrglaube Nr. 1:
Der Energieausweis zeigt den tatsächlichen Energieverbrauch des Gebäudes an.
FALSCH!
>> Der Energieausweis ist ein Gutachten, das über die Energieeffizienz des Objekts Auskunft gibt.
Hierbei wird über den energietechnischen Zustand eines Objektes (Gebäudes) informiert.
Der Energieverbrauch ist vom individuellen Nutzungsverhalten abhängig und ist nicht zu berechnen.
Irrglaube Nr. 2:
Der alte Energieausweis wird einfach mit einem neuen Datum versehen, da sich am Gebäude nichts verändert hat.
FALSCH!
>> Da der Energieausweis ein Gutachten ist, haftet der Ersteller als Sachverständiger. (auch gegenüber Dritte!)
Ein Lokalaugenschein, dh eine Begehung ist erforderlich!
Durch OIB RL6 kam es zu Änderungen der Gesetzesvorgaben. (Anhebung der Sollinnentemperatur, etc.)
In der Berechnung des Energieausweises werden neue Algorithmen verwendet.
Irrglaube Nr. 3:
Hausverwalter kann jeden Energieausweisersteller wählen, Hauptsache billig.
FALSCH!
>> Der Ersteller muss ein qualifizierter Sachverständiger sein. >> Ingenieurbüros, Ziviltechniker, Fa. IFS 😉
Den Hausverwalter trifft das Auswahlverschulden nach §1313a ABGB.
„Wer einem andern zu einer Leistung verpflichtet ist, haftet ihm für das Verschulden seines gesetzlichen Vertreters sowie der Personen, deren er sich zur Erfüllung bedient, wie für sein eigenes.“
Daher – >> Wählen Sie sorgfältig! Die rechtlichen Folgen eines falschen Energieausweises sind neben Gewährleistungsansprüchen auch Schadenersatzansprüche!