Für die Berechnung des Energiebedarfs kann es erforderlich sein, dass Gebäude in unterschiedliche Berechnungszonen unterteilt werden müssen. Für jede dieser Zonen muss ein eigener Energieausweis erstellt werden!
Wie viele Energieausweise ein Gebäude tatsächlich benötigt, hängt von der Nutzung des Gebäudes bzw. der Teile des Gebäudes ab und von den Anforderungen dieser Gebäudeteile.
Unterschieden wird für eine “Zonierung” innerhalb eines Gebäudes deshalb nach folgenden Kriterien:
- gibt es z.B. einen Dachgeschoss-Zubau?
- handelt es sich um ein Wohngebäude oder ein Nicht-Wohngebäude?
- weisen Teile des Gebäudes unterschiedliche Bauweisen auf?
- weisen benachbarte Bereiche des Gebäudes unterschiedliche Wärmeströme auf?
- werden mehr als 80% des Gebäudes über das gleiche Heizungs- und Warmwassersystem versorgt?
- werden mehr als 80% des Gebäudes über das gleiche Kühlungssystem versorgt?
- werden mehr als 80% des Gebäudes über das gleiche Beleuchtungssystem versorgt?
Auswahl eines Anbieters von Energieausweisen!
Viele Anbieter erstellen “günstige” Angebote, die eine etwaige Berechnung zusätzlicher Energieausweise aufgrund von notwendigen Zonierungen nicht enthalten. Das kann zu erheblichen Zusatzkosten nach Beauftragung führen.
Zudem fehlen in Angeboten auch immer wieder die Kosten für Objektbegehungen. Objektbegehungen sind zwar gesetzlich nicht verpflichtend für eine Erstellung eines Energieausweises, aber eine akkurate Berechnung von Kennzahlen und ein korrektes Gutachten für den Eigentümer oder Hausverwalter kann ohne Bestandsbegehung gar nicht erfolgen.
Die IFS bietet Ihnen deshalb das IFS-Sorglos-Paket für Ihren Energieausweis – mit fotodokumentierter Bestandsbegehung und haftungssicherer Neuberechnung.