Für wen gilt diese Pflicht?
Diese Pflicht gilt für Eigentümer von Gebäuden in Wien, die vor dem 01.01.1919 errichtet wurden. Hier muss bis zum Ablauf des Jahres 2027 ein Bauwerksbuch erstellt und registriert werden.
Für alle anderen Objekte in Wien, die zwischen 01.01.1919 und 01.01.1945 errichtet wurden, sind die Eigentümerinnen und Eigentümer verpflichtet, bis zum Ablauf des Jahres 2030 ein Bauwerksbuch zu erstellen und zu registrieren.
Gesetzliche Verpflichtung für Eigentümer
- Das Bauwerksbuch muss von einer dem Eigentümer und der Hausverwaltung verschiedenen Person/Unternehmen erstellt und erstbegangen werden.
- Das Bauwerksbuch ist in der Folge von der Hausverwaltung elektronisch weiterzuführen und aktuell zu halten.
- Mit der Beauftragung des Bauwerksbuchs kommt der Eigentümer seiner gesetzlichen Verpflichtung nach!
IFS macht es einfach
Mit unserer umfassenden Dienstleistung übernehmen wir für Sie alle notwendigen Schritte, um Ihr digitales Bauwerksbuch zu erstellen. Von der Aushebung, Digitalisierung und Strukturierung Ihrer Bauakten bis hin zur Erstellung einer detaillierten Fotodokumentation bei der Begehung Ihres Objekts: Wir kümmern uns um alles.
Im Anschluss laden wir die Bestätigung über das Vorliegen Ihres Bauwerksbuchs und der Erstbegehung direkt auf das Portal der Baubehörde hoch und stellen Ihnen Ihr digitales Bauwerksbuch bequem als Download über unser IFS-Portal zur Verfügung.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Keine versteckten Kosten
- Fixpreise nach m²
- leichter Zugang zu den gesammelten Daten und übersichtliche Aufstellung/Anordnung der im Bauakt vorhandenen Pläne und Bescheide auf dem IFS Portal
- Keine zusätzliche Software notwendig zum Abrufen Ihrer digitalen Daten
6 Schritte zur Erstellung Ihres Bauwerksbuch im Detail
1 | BEAUFTRAGUNG
Zur Vorbereitung der Digitalisierung organisieren wir: Bevollmächtigung Planeinsicht, Daten über Sanierungen, Zugangsmittel zum Objekt.
2 | DIGITALISIERUNG
Durch unsere Bautechniker erfolgt die Aushebung aller Bauakte bei der Baupolizei und die Digitalisierung der Unterlagen mittels A0-Scan.
3 | STRUKTURIERUNG
Unsere IFS-Teams erfassen und strukturieren alle gescannten Dokumente der Bauakte mit konkreter Dateibenennung gemäß MA 37.
4 | BEGEHUNG
Bei der Begehung wird eine detaillierte Fotodokumentation erstellt, die als Ergänzung zu den gescannten Unterlagen des Bauakts dient.
5 | ERSTELLUNG
Alle Unterlagen der Bauakte und der Begehung werden durch IFS-Teams zusammengetragen, geordnet und leicht zugänglich auf dem IFS Portal für den Kunden zur Verfügung gestellt.
6 | LIEFERUNG
Upload der Bestätigungen über Vorliegen des Bauwerksbuchs und Erstbegehung beim Portal der Baubehörde. Lieferung des Bauwerksbuchs in digitaler Form, per USB Stick oder als Download vom IFS Portal.