»Bauwerksbuch« – Gesetzliche Verpflichtung leicht gemacht!
Der Wiener Gesetzgeber hat mit der Bauordnungsnovelle 2023 eine Pflicht zur Erstellung eines Bauwerksbuches für bestehende Bauwerke eingeführt.
Der Wiener Gesetzgeber hat mit der Bauordnungsnovelle 2023 eine Pflicht zur Erstellung eines Bauwerksbuches für bestehende Bauwerke eingeführt.
In Energieausweisen finden sich viele fachmännische Erklärungen zu relevanten Begriffen. Unser Beitrag befasst sich mit anschaulichen und verständlichen Beispielen zu diesen, oft komplexen Erklärungen.
Warum Sie das detaillierte Verfahren bei der Berechnung des Energieausweises wählen und Abstand von dem vereinfachte Verfahren nehmen sollten.
A1 ist Österreichs führender Kommunikationsanbieter und bedient sich schon das dritte Jahr der professionellen Objektsicherheitsprüfung durch die IFS.
Für die Berechnung des Energiebedarfs kann es erforderlich sein, dass Gebäude in unterschiedliche Berechnungszonen unterteilt werden müssen. Für jede dieser Zonen muss ein eigener Energieausweis erstellt werden!
Das Sorglos-Paket der IFS für Energieausweise endet nicht mit der Neuberechnung Ihres Energieausweises. Auf Wunsch erarbeiten wir Ihnen Maßnahmen-Empfehlungen für die Verbesserung der Gesamtenergie-Effizienz Ihrer Immobilie.
Sie möchten Ihre Liegenschaft verkaufen oder Wohnungen vermieten?
Dafür brauchen Sie aktuelle Energieausweise.
Die IFS mach es Ihnen einfach – weil wir Ihnen ein Sorglos-Paket für den Energieausweis anbieten. OHNE versteckte Kosten, OHNE Schätzwerte bei der Berechnung.
Das Sorglos-Paket der IFS für Objektsicherheitsprüfung beginnt für Sie bereits vor der Begehung Ihres Objektes und endet in einer jährlichen Erinnerung an die Prüfroutine.
Unser Sorglos-Paket für Sie besteht aus 5 Schritten.
Sie sind verantwortlich für die jährliche Objektsicherheitsprüfung nach den Standards B1300/B1301?
Die IFS macht es Ihnen einfach – weil wir Ihnen ein Sorglos-Paket zur Verfügung stellen für die Objektprüfung Ihrer Immobilie und dessen langfristigen Erhalt.
Die IFS gratuliert Herrn DI (FH) Hasanovic ganz herzlich zur bestandenen Prüfung zum Energieberater. Herr Hasanovic ist nicht nur Bereichsleiter für die Erstellung der Energieausweise und Digitalisierung, sondern mittels der abgeschlossenen Ausbildung in der Lage, fundierte Energieberatung dem Kunden anzubieten.
Irrglaube Nr. 1: Der Energieausweis zeigt den tatsächlichen Energieverbrauch des Gebäudes an. FALSCH! >> Der Energieausweis ist ein Gutachten, das über die Energieeffizienz des Objekts Auskunft gibt. Hierbei wird über den energietechnischen Zustand eines Objektes (Gebäudes) informiert. Der Energieverbrauch ist vom individuellen Nutzungsverhalten abhängig und ist nicht zu berechnen.